Heyerhoff Geiger & Partner

Tätigkeit Marke/Markenschutz

Leuchturm
 
Platine
 

Die Mar­ke hat die Funk­ti­on eines »Leucht­turms«, der in einer un­über­schau­baren Waren­welt den Weg zu In­no­va­ti­on und Qua­li­tät weist. Das ist eine Ori­en­tie­rung, die Sicher­heit und Zu­ver­läs­sig­keit ver­spricht, mit­hin also das Le­ben leich­ter und über­sichtlicher macht.

Mar­ken haben mehr als nur Macht, sie be­stim­men auch durch­schnit­tlich zwei Drit­tel des Wertes eines Unter­nehmens. Die wert­vol­lste Marke der Welt heißt laut einer Interbrand-­Studie nach wie vor Coca–Cola, allein der Name wird auf 65 Mil­li­ar­den Dollar ge­schätzt. Ein­zige deut­sche Mar­ke unter den Top 10 ist Mer­ce­des–Benz (Mar­kenwert 23,5 Mil­liar­den Dollar).

Je be­kan­nter eine Mar­ke, desto größer wird auch der Anreiz für Mit­be­werber, das Zeichen zu kopieren oder sich ihm optisch an­zu­nähern. Diese Ab­sicht lässt sich nur durch­kreuzen, wenn Marken an­ge­meldet werden — und zwar recht­zeitig.

Die Ein­tragungs­möglich­keiten sind zahl­reich: von Wort­marken, Bild­marken oder kom­bi­nier­ten Wort– Bild–Marken bis zu Hör­zeichen, drei­di­mensionalen Ge­staltungen und unter­schei­dungs­kräftigen Auf­machungen von Pro­dukten ein­schließ­lich ihrer Farben. Nicht nur Be­zeich­nungen für Waren las­sen sich mit einer Marke schützen, son­dern auch Dienst­leis­tungen, etwa von Hotels, Reise­büros, Banken, Fahr­schulen, Speditions­unternehmen oder Messe­ge­sellschaften.

Wer eine Mar­ke oder einen neuen Firmen­namen in Be­nutzung nehmen will, sollte sich aber zuvor ver­ge­wis­sern, ob er damit gegen Rechte von Drit­ten ver­stößt. Eine un­bewusste Mar­ken­ver­letzung führt mit­unter zu er­heb­lichen Folgen und Kosten.

Pa­tent­an­wälte kön­nen bei der Be­wäl­ti­gung dieser Auf­gaben als hoch qua­li­fi­zierte Be­rater fun­gie­ren. Die Schutz­rechts-­Experten kennen sich nicht nur mit Pa­tenten im tech­nischen Be­reich be­stens aus, sie sind auch Marken-­Spezialisten, haben eine ent­sprechende Aus­bildung ab­sol­viert und eine Staats­prüfung im Marken­recht ab­gelegt. In der Regel ist ein deutscher Pa­tent­anwalt auch »European Trade Mark Attorney«, zu­ge­las­sen beim Har­mo­ni­sie­rungs­amt für den Bin­nen­markt (HABM) im spa­nischen Alicante – hier kann mit einer ein­zigen Marken­an­meldung, einer Ge­mein­schafts­marke, ein EU-­weiter Schutz er­reicht werden.

Heyerhoff Geiger & Partner Patentanwälte

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