Vielen ist nicht bekannt, dass der sklavische Nachbau, also die millimetergenaue Kopie beispielsweise einer neuen Maschine, grundsätzlich zulässig ist. Auch ein ansprechendes und erfolgreiches Design darf prinzipiell imitiert werden. Noch erschreckender: Sogar nach jahrelanger Verwendung der eigenen, aber nicht eingetragenen Marke kann einem die Weiterbenutzung durch einen Wettbewerber untersagt werden – nämlich dann, wenn der Konkurrent eben jene Marke auf seinen Namen registrieren lässt.
Gegen unliebsame Konkurrenz, die eigene technische Neuentwicklungen, gelungene Produktgestaltungen oder erfolgreiche Marken kopieren könnte, hilft in der Regel nur eins: die rechtzeitige Anmeldung gewerblicher Schutzrechte. Für technische Erfindungen stehen das Patent und das Gebrauchsmuster zur Verfügung, ästhetische Formgestaltungen und andere Designs werden durch das eingetragene Design geschützt, Firmen- und Produktnamen oder Logos lassen sich durch Marken sichern.
Wir als Patentanwälte unterstützen Sie zusammen mit unseren Mitarbeitern national wie international bei der Anmeldung dieser Schutzrechte und bei deren Durchsetzung gegenüber Ihrer Konkurrenz. Darüber hinaus sind wir Ihr Ansprechpartner in allen weiteren Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, beispielsweise betreffend Lizenzverträge oder Halbleitertopografien.