Heyerhoff Geiger & Partner

TätigkeitDesignschutz

Design
 

Ästhetische Form  und Flächen­ge­staltungen, häufig als De­signs be­zeichnet, stel­len in vielen Wirtschafts­zweigen ein wichtiges Kauf­ar­gu­ment dar. Das An­liegen, das Design vor einer Nach­ahmung durch Dritte zu schützen, ist daher ver­ständlich.

Ein eingetragenes Design bietet einen solchen Schutz vor un­er­laubter über­nahme des De­signs durch den Wet­tbe­werber. Da­mit ist es insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Form- oder Flächengestaltung keine technische Funktion zu Grunde liegt, so­dass ein Pa­tent oder Ge­brauchs­muster nicht erhältlich ist.

Alternativ oder er­gänzend zu einem national geschützten Design kann für die gesamte EU mit­tels einer einzigen Anmeldung Designschutz erlangt werden. Die entsprechende An­meldung wird beim Harmonisierungs­amt für den Binnen­markt (HABM) ein­ge­reicht, bei welchem der Pa­tent­anwalt üblicher­weise als European Design Attorney zu­gelassen ist.

 
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