Ästhetische Form und Flächengestaltungen, häufig als Designs bezeichnet, stellen in vielen Wirtschaftszweigen ein wichtiges Kaufargument dar. Das Anliegen, das Design vor einer Nachahmung durch Dritte zu schützen, ist daher verständlich.
Ein eingetragenes Design bietet einen solchen Schutz vor unerlaubter übernahme des Designs durch den Wettbewerber. Damit ist es insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Form- oder Flächengestaltung keine technische Funktion zu Grunde liegt, sodass ein Patent oder Gebrauchsmuster nicht erhältlich ist.
Alternativ oder ergänzend zu einem national geschützten Design kann für die gesamte EU mittels einer einzigen Anmeldung Designschutz erlangt werden. Die entsprechende Anmeldung wird beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eingereicht, bei welchem der Patentanwalt üblicherweise als European Design Attorney zugelassen ist.