Heyerhoff Geiger & Partner

Tätigkeit Sortenschutz

Getreide
 

Das Sorten­schutz­recht ist ein sehr spezifisches ge­werb­liches Schutz­recht. Es bietet Schutz für neue Pflan­zen­sorten und deren Be­zeichnungen — vor­aus­ge­setzt die Sorten sind noch nicht im Arten­verzeichnis auf­geführt.

Die ge­setzliche Grund­lage für den Sorten­schutz bildet in Deutsch­land das Sorten­schutz­gesetz. Da­neben kann mit einer einzigen An­meldung beim ge­meinschaft­lichen Sorten­amt ein EU-wei­ter Schutz er­wirkt werden.

 

 

 
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