Das Sortenschutzrecht ist ein sehr spezifisches gewerbliches Schutzrecht. Es bietet Schutz für neue Pflanzensorten und deren Bezeichnungen — vorausgesetzt die Sorten sind noch nicht im Artenverzeichnis aufgeführt.
Die gesetzliche Grundlage für den Sortenschutz bildet in Deutschland das Sortenschutzgesetz. Daneben kann mit einer einzigen Anmeldung beim gemeinschaftlichen Sortenamt ein EU-weiter Schutz erwirkt werden.